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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragsbedingungen von Viable Solutions - Denne & Klein Partnerschaft - Unternehmer/-innenberater, Saarbrücken.

Stand: 14.12.2017

Präambel

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform.

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch die Viable Solutions - Denne & Klein Partnerschaft - Unternehmer/-innenberater (folgend VS) an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung organisatorischer oder fachlicher Entscheidungen ist.

§ 2 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang/Grundlagen der Zusammenarbeit

(1) Einzelheiten des Auftrages wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar etc. werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag (Auftrag) geregelt. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen des Beraters sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
(2) VS erstattet dem Auftraggeber in regelmäßigen Abständen über den Fortgang und die Ergebnisse mündlich oder schriftlich Bericht. Soll VS zusätzlich einen ausführlichen schriftlichen Bericht erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden. Der Bericht ist kein Gutachten, sondern gibt nur den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wieder.
(3) VS kann sich zur Auftragsausführung sachverständiger Mitarbeiter oder gewerblicher/freiberuflicher Kooperationspartner bedienen (im Folgenden Berater genannt) bedienen, wobei sie dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. VS entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt oder austauscht.

§ 3 Leistungsänderungen

(1) Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis.
(2) VS ist verpflichtet, nachträgliche Änderungsverlangen des Auftraggebers auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Andernfalls teilt VS binnen 14 Tagen die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes mit. Bestätigt der Auftraggeber nicht binnen weiterer 14 Tage schriftlich die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.

§ 4 Schweigepflicht/Datenschutz

(1) VS und deren Berater sind verpflichtet im Vorfeld eines Auftrags, während seiner Durchführung und seiner Beendigung über alle geschäfts- oder auftraggeberbezogenen Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.
(2) Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers darf sie diese nicht an Dritte weitergeben. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogener Berichte oder Empfehlungen.
(3) VS übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
(4) VS ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, VS und deren Berater nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
(2) Der Auftraggeber hat alle für den Beratungsprozess notwendigen oder hilfreichen Unterlagen und Informationen in zeitgerechter Weise bereit zu stellen; dies umfaßt auch solche, die nicht explizit durch VS oder deren Berater angefordert wurden. VS und seine Berater sind über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen oder Maßnahmen umfassend zu informieren.
(3) VS und deren Berater sind von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis setzen, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind; dies gilt insbesondere für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragsausführung bekannt werden.

§ 6 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, hat VS neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen. Das Entgelt für die Dienste von VS wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorare) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Die bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für ein Jahr.
(2) Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen.
(3) Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
(4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen von VS auf Vergütung und Aufwendungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 7 Gewährleistung

(1) VS führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation sowie die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. VS leistet Gewähr dafür, dass die Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiedergeben. Von Dritten bzw. vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft.
(2) Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
(3) VS leistet Gewähr für den Einsatz gehörig ausgebildeter und mit den nötigen Fachkenntnissen versehener Berater sowie für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Auftragsausführung.

§ 8 Haftung

(1) Der Berater haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
(2) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für untypische Schäden ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf den dreifachen Wert des Honorars, maximal 25000 Euro begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten Leistung ergibt.

§ 9 Schutz des geistigen Eigentums

(1) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von VS gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(2) Der Auftraggeber erhält das durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
(3) VS sichert dem Auftraggeber zu, dass die Beratungsergebnisse nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden.

§ 10 Unterlassene Mitwirkung

(1) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist der Berater zum Einstellen der Tätigkeit und zur fristlosen Kündigung berechtigt.
(2)Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat VS Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens- bzw. der entstandenen Mehraufwendungen.

§ 11 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§ 12 Kündigung

Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im übrigen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 13 Zurückbehaltungsrecht/Aufbewahrung von Unterlagen

(1) Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat VS an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht. Die Ausübung ist aber treuewidrig, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.
(2) Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat VS alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihr aus dem Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrages gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
(3) Die Pflicht von VS zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung einer schriftlichen Aufforderung zur Abholung. Ohne eine Aufforderung endet sie nach drei Jahren; bei gem. § 13 Abs. 1 zurückbehaltenen Unterlagen endet sie fünf Jahre nach Erfüllung der Auftragsleistung durch VS.

§ 14 Sonstiges

Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit VS dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§15 Salvatorische Klausel

Sind oder werden Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.

§16 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist für Kaufleute Saarbrücken.

 


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